Die Evangelische Kirche in Deutschland

Die evangelische Kirche in Deutschland ist durch regionale Vielfalt und gemeinsame kirchliche Strukturen geprägt. Ihre Geschichte reicht von den reformatorischen Bewegungen des 16. Jahrhunderts bis zu den Neuordnungen nach dem Zweiten Weltkrieg. Theologische Gemeinsamkeiten bestehen neben unterschiedlichen konfessionellen Traditionen und regionalen Ausprägungen. Auch die Zahl der Mitglieder und die Aufgaben der gemeinsamen Institutionen helfen, ihre heutige Reichweite einzuordnen.

EKD: Gründung und Aufbau

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) wurde 1948 in Eisenach gegründet. Sie ist ein Zusammenschluss von 20 Landeskirchen, die ihre eigenen Leitungsstrukturen und Zuständigkeiten besitzen. Die EKD dient als gemeinsamer Dachverband: Sie vertritt gemeinsame Anliegen, fördert die Zusammenarbeit und koordiniert Aufgaben, die mehrere Landeskirchen betreffen. Sie ist keine zentral verwaltete Kirche, die sämtliche Entscheidungen der regionalen Kirchen oder Gemeinden unmittelbar trifft.

Die Gründung erfolgte in einer Zeit, in der Deutschland nach Krieg und nationalsozialistischer Herrschaft politisch und gesellschaftlich neu geordnet wurde. Auch die evangelischen Kirchen mussten nach 1945 ihre Zusammenarbeit neu aufbauen. Die bisherigen kirchlichen Strukturen waren durch die Diktatur belastet und durch die Besatzungszonen räumlich getrennt. Eine gemeinsame Organisation sollte den Austausch zwischen den Kirchen erleichtern und ihnen eine gemeinsame Stimme geben, während die Landeskirchen ihre jeweilige Eigenständigkeit behielten.

Die EKD steht zugleich in der Geschichte der Reformation. Deren Beginn wird traditionell mit Martin Luthers 95 Thesen verbunden, die er 1517 veröffentlichte. Luthers Kritik an kirchlichen Praktiken und seine Auseinandersetzung mit Fragen von Glauben und Autorität lösten Entwicklungen aus, aus denen unterschiedliche evangelische Bekenntnisse und Kirchen hervorgingen. Die EKD entstand jedoch erst Jahrhunderte später; sie ist ein gemeinsamer institutioneller Rahmen dieser Kirchen und keine Organisation, die seit Luthers Zeit unverändert bestanden hätte.

Der 500. Jahrestag der Reformation wurde 2017 begangen. In diesem Gedenkjahr standen sowohl Luthers historische Wirkung als auch die Veränderungen im kirchlichen Leben und in der europäischen Geschichte im Mittelpunkt öffentlicher Veranstaltungen. Die heutige Organisation verbindet daher zwei Ebenen: die lange, vielfältige Geschichte der Reformation und die Zusammenarbeit der Landeskirchen, die nach 1945 eine gemeinsame Struktur erhielten.

Theologische Grundlagen

Die theologischen Traditionen innerhalb der EKD sind vor allem lutherisch, reformiert und uniert. Gemeinsam ist ihnen die Orientierung an der Bibel und an zentralen reformatorischen Anliegen; Unterschiede zeigen sich darin, wie einzelne Lehraussagen ausgelegt und in kirchlicher Praxis gestaltet werden. Der Ausdruck evangelischer Glaube bezeichnet deshalb keine überall identische Lehrform. Er umfasst unterschiedliche Bekenntnisse, die in den Landeskirchen jeweils eine konkrete historische Prägung besitzen.

Die lutherische Tradition geht auf Martin Luther und die Reformation des 16. Jahrhunderts zurück. Ein wichtiges Bekenntnis ist die Confessio Augustana von 1530, die die reformatorische Lehre in einer öffentlichen Auseinandersetzung darlegte. Im Zentrum stehen unter anderem die Rechtfertigung des Menschen aus Gnade durch den Glauben und die besondere Bedeutung der Verkündigung. Die lutherischen Bekenntnisschriften geben dieser Tradition eine gemeinsame Bezugsgrundlage, ohne jede spätere theologische Frage abschließend zu regeln.

Die reformierte Tradition, häufig auch calvinistisch genannt, entwickelte sich ebenfalls im 16. Jahrhundert und ist unter anderem mit Johannes Calvin verbunden. Sie betont die Souveränität Gottes und legt großen Wert auf die Auslegung der Schrift. Als historisches Bekenntnis dient in reformierten Kirchen beispielsweise der Heidelberger Katechismus von 1563. Unterschiede zur lutherischen Tradition betreffen unter anderem das Verständnis des Abendmahls: Reformierte Auffassungen beschreiben die Gegenwart Christi häufig anders als lutherische Bekenntnisse, weshalb nicht von einer einzigen, für alle evangelischen Kirchen verbindlichen Erklärung gesprochen werden kann.

Unierte Kirchen verbinden lutherische und reformierte Traditionen. Solche Zusammenschlüsse entstanden besonders im 19. Jahrhundert; ein bekanntes Beispiel ist die Union in Preußen von 1817. Eine Union kann gemeinsame kirchliche Strukturen schaffen, ohne sämtliche theologischen Unterschiede aufzulösen. In der Praxis unterscheiden sich Landeskirchen daher etwa durch ihre Bekenntnisgrundlagen, ihre Gottesdienstordnungen und ihre theologischen Schwerpunktsetzungen. Die Bibel in der evangelischen Kirche bildet dabei einen zentralen Bezugspunkt, wird jedoch innerhalb verschiedener Auslegungstraditionen gelesen.

Mitgliedschaft und Reichweite

Für das Jahr 2021 wird die Mitgliederzahl der evangelischen Kirche mit rund 20,2 Millionen angegeben. Diese Zahl ist in der EKD-Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung 2022 als Größenordnung für den damaligen Mitgliederbestand ausgewiesen. Sie beschreibt die Zugehörigkeit zu den evangelischen Kirchen, nicht die Zahl der Menschen, die regelmäßig einen Gottesdienst besuchen oder an jeder kirchlichen Veranstaltung teilnehmen. Mitgliedschaft und persönliche Praxis sind daher unterschiedliche Größen.

Die Reichweite der EKD erstreckt sich über die 20 Landeskirchen in Deutschland. Diese regionalen Kirchen unterscheiden sich in Größe, Geschichte und organisatorischer Gestalt; ihre Gemeinden bilden die örtliche Ebene kirchlichen Lebens. Die Verbindung über den Dachverband ermöglicht gemeinsame Abstimmung, während die Landeskirchen zahlreiche Aufgaben eigenständig wahrnehmen. So verbindet die evangelische Kirche Gemeinde vor Ort mit regionalen Strukturen und bundesweiten Einrichtungen.

Zu den institutionellen Funktionen der EKD gehören die Koordination gemeinsamer Vorhaben, die öffentliche Vertretung gemeinsamer Positionen und die Förderung des Austauschs zwischen den Landeskirchen. Sie arbeitet zudem in überregionalen kirchlichen und ökumenischen Zusammenhängen mit. Ihre Funktion liegt damit vor allem darin, Zusammenarbeit und gemeinsame Stimme zu ermöglichen; die konkrete Organisation des Gemeindelebens bleibt vielfach Aufgabe der jeweiligen Landeskirche und ihrer örtlichen Strukturen.

Themen dieses Ratgebers

Das kirchliche Leben umfasst persönliche Anlässe, wiederkehrende Festzeiten und gemeinschaftliche Gottesdienste. Zu den kirchlichen Amtshandlungen zählen Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung; ihre liturgischen Abläufe unterscheiden sich je nach Anlass und Landeskirche. Das Kirchenjahr gibt mit seinen Festen und Zeiten eine Orientierung durch das Jahr, während die Herrnhuter Losungen tägliche Bibelworte anbieten. Auch die Kirchensteuer gehört zu den organisatorischen Fragen, die sich nach gesetzlichen und landesrechtlichen Regeln richten.

Kirchliche Amtshandlungen: Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung

Kirchliche Amtshandlungen, auch Kasualien genannt, begleiten wichtige Lebensereignisse mit Gebet, biblischen Lesungen und Segen. Die genaue Liturgie richtet sich nach der jeweiligen Landeskirche und wird für den Anlass gestaltet; häufig wirkt die Gemeinde durch Gesang und Fürbitten mit.

  • Bei der Taufe werden Täufling und Gemeinde begrüßt, biblische Worte gelesen, Fürbitten gesprochen und Wasser im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes verwendet.
  • Die Konfirmation bekräftigt die Zugehörigkeit zum christlichen Glauben; auf die Ansprache folgen meist ein Bekenntnis, Gebet und persönlicher Segen, oft durch Handauflegung.
  • In der Trauung stehen die biblische Besinnung, das Eheversprechen und der Segen im Mittelpunkt; Ringtausch und Fürbitten gehören vielerorts zum Gottesdienst.
  • Eine kirchliche Bestattung verbindet Abschied und Verkündigung der christlichen Hoffnung; Lesung, Gebet, Ansprache und Segen rahmen häufig die Trauerfeier und die Beisetzung.

Eine Taufe ist in jedem Lebensalter möglich: Eltern lassen häufig Säuglinge oder Kinder taufen, Jugendliche und Erwachsene können sich selbst dafür entscheiden. Üblicherweise leitet eine Pfarrerin oder ein Pfarrer die Feier. Bei der Konfirmation liegt das typische Alter bei etwa 14 Jahren, weil Jugendliche dann religionsmündig sind; Unterricht, Prüfung und genaue Feierform unterscheiden sich regional. Die Trauung findet meist nach der standesamtlichen Eheschließung statt und wird gewöhnlich von einer Pfarrerin oder einem Pfarrer geleitet. Paare stimmen Termin und Voraussetzungen mit ihrer Gemeinde ab, denn landeskirchliche Regelungen und örtliche Praxis können voneinander abweichen.

Bei einer Bestattung leitet in der Regel eine Pfarrerin oder ein Pfarrer die Trauerfeier; sie kann in einer Kirche, einer Friedhofskapelle oder an einem anderen passenden Ort stattfinden. Zeitpunkt, Ablauf und Beteiligung Angehöriger richten sich nach den Umständen und der örtlichen Ordnung. Für alle vier Kasualien gilt: Der liturgische Rahmen ist erkennbar, seine konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch landeskirchlich und örtlich verschieden.

Kirchenjahr, Losung und Gottesdienst

Das Kirchenjahr beginnt mit dem ersten Sonntag im Advent und führt über Weihnachten und Ostern bis zum Ende des Kirchenjahres. Seine Festtage bündeln zentrale biblische Erzählungen; die beweglichen Zeiten hängen teilweise vom Osterdatum ab.

Orientierung im Kirchenjahr und im gottesdienstlichen Leben
BereichZeit oder MerkmalBeispiel und Funktion
AdventBeginn am ersten Sonntag im AdventVier Adventssonntage bereiten auf Weihnachten vor.
WeihnachtszeitAb dem 25. DezemberWeihnachten erinnert an die Geburt Jesu; Epiphanias am 6. Januar gehört ebenfalls zur Festzeit.
PassionszeitDie Wochen vor OsternSie richtet den Blick auf Jesu Leiden und Tod; Karfreitag ist ein zentraler Gedenktag.
OsterzeitBeginn am OstersonntagOstern feiert die Auferstehung Jesu; Himmelfahrt und Pfingsten folgen im Festkreis.
TrinitatiszeitNach Pfingsten bis zum Ende des KirchenjahresDie Sonntage entfalten Themen des Glaubens und des christlichen Lebens.
Herrnhuter LosungenTäglich seit 1731 veröffentlichtEin ausgeloster alttestamentlicher Vers wird mit einem neutestamentlichen Lehrtext verbunden.
GottesdienstformenZum Beispiel Sonntags-, Familien- und AbendgottesdiensteGebet, Lesung, Predigt, Musik und Segen gestalten gemeinschaftliche Anbetung und Verkündigung.

Der sonntägliche Gottesdienst folgt meist einer liturgischen Ordnung, die Begrüßung, Gebet, Bibellesung, Predigt und Segen verbindet. Anlassbezogene Feiern wie Tauf- oder Konfirmationsgottesdienste setzen eigene Schwerpunkte; Gemeinden können außerdem Musik, Lesungen oder Fürbitten mitgestalten. Für konkrete Gottesdienstzeiten und Kontaktdaten ist die jeweilige Gemeinde maßgeblich, denn sie lassen sich nicht aus dem Kirchenjahr ableiten.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine gesetzlich geregelte Abgabe, die der Finanzierung kirchlicher Aufgaben dient. Grundlage sind verfassungsrechtliche Bestimmungen und die jeweiligen Kirchensteuergesetze der Länder.

  • Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt Artikel 137 Absatz 6 der Weimarer Reichsverfassung: Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus dürfen nach Maßgabe der Landesgesetze Steuern erheben.
  • Die Kirchensteuer betrifft grundsätzlich Mitglieder einer Religionsgemeinschaft, die sie erhebt und als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist; nicht jede Gemeinschaft erhebt sie.
  • Bei vielen Beschäftigten wird die Kirchensteuer zusammen mit der Lohnsteuer berücksichtigt; ihre Bemessung knüpft typischerweise an die festgesetzte Einkommen- oder Lohnsteuer an.
  • Staatliche Finanzbehörden ziehen die Kirchensteuer in der Regel im Auftrag der Religionsgemeinschaften ein; Zuständigkeit und technische Abläufe richten sich nach Landesrecht.
  • Die verbreiteten Sätze betragen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer, nicht des Bruttoeinkommens; weitere Einzelheiten können landesrechtlich variieren.

Die konkreten Regeln hängen damit sowohl vom Bundesland als auch von der jeweiligen Religionsgemeinschaft und der persönlichen steuerlichen Situation ab. Maßgeblich sind die geltenden landesrechtlichen Bestimmungen; eine allgemeine Prozentangabe beschreibt nicht automatisch jeden Einzelfall. Für die Orientierung ist vor allem wichtig, die Kirchensteuer als eigenständige, gesetzlich geregelte Abgabe und nicht als pauschalen Anteil am Bruttolohn zu verstehen.

Häufige Fragen zur evangelischen Kirche

Bezeichnungen, Aufgaben und Zuständigkeiten rund um die evangelische Kirche unterscheiden sich je nach Zusammenhang.

Was ist die evangelische Kirche?

Die evangelische Kirche in Deutschland ist ein Zusammenschluss selbstständiger Landeskirchen, die gemeinsam in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verbunden sind. Zu ihren theologischen Haupttraditionen zählen lutherische, reformierte und unierte Kirchen. Die EKD wurde 1948 gegründet. Ihre Mitgliedskirchen gestalten kirchliches Leben in ihren jeweiligen Regionen und arbeiten zugleich im gemeinsamen Rahmen der EKD zusammen.

Was ist der Unterschied zwischen evangelisch und protestantisch?

Die Begriffe „evangelisch“ und „protestantisch“ werden im Alltag häufig synonym verwendet. „Evangelisch“ bezeichnet besonders die deutsche kirchliche Tradition, etwa die in der EKD verbundenen Landeskirchen. „Protestantisch“ wird international weiter gefasst und umfasst unterschiedliche Kirchen, die aus der Reformation hervorgegangen sind. Im deutschen Sprachgebrauch hängt die passende Bezeichnung daher oft davon ab, ob die konkrete EKD-Tradition oder die weltweite Vielfalt gemeint ist.

Was macht ein Pfarramt?

Ein Pfarramt ist die Verwaltungs- und Seelsorgestelle einer Kirchengemeinde. Geleitet wird es von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin. Dort werden die organisatorischen Aufgaben der Gemeinde bearbeitet und seelsorgerliche Anliegen betreut. Das Pfarramt ist damit eine örtliche Anlaufstelle für Angelegenheiten, die das Gemeindeleben und die pastorale Begleitung betreffen.

Ist diese Website die offizielle Website eines Pfarramts?

Nein, pfarramt-streitberg.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Website eines Pfarramts. Das Angebot gehört weder zum Evangelischen Pfarramt Streitberg noch zu einer Kirchengemeinde. Es informiert allgemein über Themen der evangelischen Kirche, vertritt aber keine kirchliche Stelle. Für verbindliche Auskünfte zu einer Gemeinde ist deren offizieller Kontakt maßgeblich.

Einordnung des Informationsangebots

Der Ratgeber bietet unabhängige allgemeine Informationen zu evangelischem Glauben und kirchlichem Leben, darunter evangelische Traditionen, EKD, kirchliche Amtshandlungen, Kirchenjahr, Losung, Gottesdienst und Kirchensteuer. Er ist keine offizielle Website eines Pfarramts oder einer Gemeinde und beschreibt keine konkrete Kirchengemeinde. Die Themen werden als Orientierung erklärt: Begriffe und religiöse Zusammenhänge stehen im Mittelpunkt, nicht örtliche Abläufe oder persönliche Auskünfte. Gottesdienstzeiten, Adressen, Kontaktdaten und Namen von Pfarrerinnen oder Pfarrern gehören deshalb nicht zu den Angaben. Wer eine aktuelle Auskunft zu einem Gottesdienst oder einem konkreten Anliegen benötigt, braucht Informationen der jeweils zuständigen Kirchengemeinde, denn Termine und Angebote können vor Ort unterschiedlich sein.